Arnold Pise verleiht dem Friedrich von den Eyken und dessen Erben ein Rückkaufsrecht an der Kate zu Lirich, die er von dessen Vater Wolter van den Eyken erworben hatte und die später als "Hannes-Kate" bzw. "Wullenweber" bezeichnet wird. Der Rückkauf ist Jahr für Jahr am 22. Februar mit 30 Mark möglich.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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