Notariatsinstrument des Abts Johann von Abdinghof als deputierten päpstlichen Richters und Exekutors, in dem er die Besitzverhältnisse des Herman Droghemund und Raveno von Rypen als Benefiziati an dem Altar der heiligen Dreifaltigkeit bestimmt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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