Beteiligung der Länder und Gemeinden am Ertrag der Einkommen- und Körperschaftssteuer, Verteilungs- (Zerlegungs-) Verfahren (§§ 22-35, 43-50 FinAusglG): Bd. 1
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BArch R 2/20276
BArch R 2 Reichsfinanzministerium
Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Direkte Steuern S 1 - S 2) >> S 1 - Reichsabgabenordnung >> S 16 - Geltendes Recht (Landes- und Gemeindeabgaben) >> S 161-S 162 Beteiligung der Länder und Gemeinden am Ertrag von Reichssteuern >> Beteiligung der Länder und Gemeinden am Ertrag der Einkommen- und Körperschaftssteuer, Verteilungs- (Zerlegungs-) Verfahren (§§ 22-35, 43-50 FinAusglG)
1929-1931
Enthält u.a.:
Antrag Bremens und Hamburgs zur Beteiligung der Sitzgemeinden an der Einkommenssteuer bei mehrfachem Wohnsitz, 1929
Steuerregelungen für die Bewag, dabei: Gesellschaftsvertrag der Berliner Licht- und Kraft AG von 1931
Antrag Bremens und Hamburgs zur Beteiligung der Sitzgemeinden an der Einkommenssteuer bei mehrfachem Wohnsitz, 1929
Steuerregelungen für die Bewag, dabei: Gesellschaftsvertrag der Berliner Licht- und Kraft AG von 1931
Reichsfinanzministerium (RFM), 1919-1945
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 13:01 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
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- Reichsfinanzministerium (Bestand)
- R 2 Reichsfinanzministerium (Direkte Steuern S 1 - S 2) (Gliederung)
- S 1 - Reichsabgabenordnung (Gliederung)
- S 16 - Geltendes Recht (Landes- und Gemeindeabgaben) (Gliederung)
- S 161-S 162 Beteiligung der Länder und Gemeinden am Ertrag von Reichssteuern (Gliederung)
- Beteiligung der Länder und Gemeinden am Ertrag der Einkommen- und Körperschaftssteuer, Verteilungs- (Zerlegungs-) Verfahren (§§ 22-35, 43-50 FinAusglG) (Serie)