Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster, das Domkapitel Münster, die Landes-Ritterschaft des Stifts Münster (vertreten durch Dietrich von Velen zu Velen als Senior) und die Stadt Münster im Namen der Städte des Hochstifts Münster bezeugen, dass sie dem Alexander von Ascheberg zu Göttendorf, seinen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 30 Reichstaler, jährlich zahlbar zu Pfingsten, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 500 Reichstaler verkauft haben. Die Rente entstammt den eigenbehörigen, zu Unterpfand gesetzten fürstlichen Höfen Schulten Dernebocholt und Berle mit allen Pertinenzien im Kirchspiel Albersloh im Amt Wolbeck. Siegelankündigung der Aussteller. 1631, auff Pfingsten. Anhängend Transfix vom 6. Februar 1645. Anna Catharina Ledebaur (Ledebur), Witwe des Alexander von Ascheberg zu Göttendorf, und deren gemeinsamer Sohn Dietrich Heinrich von Ascheberg bezeugen, dass sie an Heidenreich von Schwansbell zu Schwansbell, Drost zu Lünen und Hörde, und dessen Ehefrau Anna Sybilla von Ascheberg als Brautschatz einen Rentbrief der Münsterischen Landschaft über ein Kapital in Höhe von 500 Reichstaler mit einer jährlichen Rente in Höhe von 30 Reichstaler, zahlbar jährlich zu Pfingsten, zediert und übertragen haben. Die Rentverschreibung entstammt einer Obligation des Kurfürsten Ferdinand von Bayern vom von Pfingsttag 1633. Siegelankündigung und Unterschriften der Aussteller. 1645 Februar 6