Abt Peter [Faut], Prior Matern und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg verleihen den Halbteil ihres Hofes in Gadheim (Gadem) zwischen Güntersleben und Veitshöchheim mit den zwei Behausungen, allen Zugehörungen und den Wiesen in der Gemarkung Veitshöchheim oberhalb des Dorfes am Main zu Erbrecht an Engelhard Schubert und seine Ehefrau Elisabeth sowie an dessen Bruder Kilian Schubert und dessen Ehefrau Elisabeth. Für das Erbrecht sollen ihnen die Beliehenen 430 rheinische Gulden, den Gulden zu 28 Schilling gerechnet, in festgelegten Raten bezahlen. Außerdem haben sie dem Kloster festgelegte jährliche Abgaben zu liefern und Dienstleistungen zu verrichten. Der geben ist vf montag nach sant Lucien tag der heyligen junckfrawen vnd merterin 1521. Aussteller: Kloster St. Stephan. Empfänger: Engelhard und Elisabeth Schubert sowie Kilian und Elisabeth Schubert

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Staatsarchiv Würzburg