Johan then Rade und Johan then Weghe, Schöffen zu Bocholt, bekunden, dass der Hufschläger Thyes van der Kule, seine Ehefrau Elzebe und beider Kinder Johan, Thies, Lyse, Aleyt, Elzebe, Zwene und Lumme den Priestern Egbert Monych und Dirik Monych, Gebrüdern, eine Erbrente von 1 schweren oberländischen rheinischen Goldgulden verkaufen, die zahlbar ist auf Nikolaus (Dezember 6) aus Haus und Hofstätte in der Vestraten zu Bocholt zwischen dem Haus Johan Essyng(es) und dem Weg zum Haus Rabedes van den Hage, das frei ist von Lasten außer einer Erbrente von 1 oberländischen rheinischen Gulden für Gertrud Aussemynch, Nonne im kleinen Kloster zu Bocholt. Bei Verzug über einen Monat verdoppelt sich die Summe. Verkäufer leisten Währschaft nach Bocholter Weichbild-Recht. Rückkauf gegen 20 Gulden wird vorbehalten. Siegelankündigung: Schöffensiegel. Datum...in profesto beate Brigide virginis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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