Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bestätigt, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, den zu Starkenburg gehörigen Burgmannen ihre Freiheiten zu Bensheim und Heppenheim, nachdem diese ihm eine von Erzbischof Konrad II. von Mainz und dem Domkapitel besiegelte Urkunde vom 10.05.1394 vorgelegt haben. Der Aussteller versichert für sich und seine Erben, die Privilegien zu achten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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