Bartholomäus Stahel, öffentlicher Notar und Bürger zu Überlingen, beurkundet, dass die von ihm erstellte Abschrift der Belehnung von Ulrich von Stotzingen zu Dellmensingen und Geislingen für sich selbst und als Vormund und Lehenträger der von seinem Bruder Hans Martin von Stotzingen hinterlassenen Kinder mit der Hälfte der Hochgerichtsbarkeit in Geislingen durch Kaiser Ferdinand II. vom 16. November 1621 mit dem Original von Wort zu Wort übereinstimmt.
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Bartholomäus Stahel, öffentlicher Notar und Bürger zu Überlingen, beurkundet, dass die von ihm erstellte Abschrift der Belehnung von Ulrich von Stotzingen zu Dellmensingen und Geislingen für sich selbst und als Vormund und Lehenträger der von seinem Bruder Hans Martin von Stotzingen hinterlassenen Kinder mit der Hälfte der Hochgerichtsbarkeit in Geislingen durch Kaiser Ferdinand II. vom 16. November 1621 mit dem Original von Wort zu Wort übereinstimmt.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 936
II Geislingen Anhang
Act[a] N[ume]ro 9
N[umero] 9
Kasten Litt[era] B Schubl[ade] N[ume]ro 9
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Geislingen
1640 November 27
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Schaden: Schrift fast vollständig ausgeblichen. - Der Inhalt entspricht aber dem Vidimus 1640 November 27 (Ordnungsnummer XXX).
Ausstellungsort: Geislingen
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Vidimus
Siegelbeschreibung: 1 Siegel und 1 Notariatssignet.
Ausstellungsort: Geislingen
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Vidimus
Siegelbeschreibung: 1 Siegel und 1 Notariatssignet.
Stahel; Bartholmäus (Überlingen FN)
Stotzingen, von; Hans Martin (+1611)
Stotzingen, von; Ulrich, zu Dellmensingen und Geislingen
Dotternhausen BL; Herrschaft; Hochgerichtsbarkeit
Geislingen BL; (Ausstellungsort)
Roßwangen, Balingen BL; Herrschaft; Hochgerichtsbarkeit
Überlingen FN; Notare
Überlingen FN; Reichsstadt; Bürger
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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