Balthasar Philgus, Mag., evangelischer Prediger und Senior zu Lindau, und Magdalena, Tochter des verstorbenen Dr. iur. Andreas Deller, B. zu Lindau, schließen folgenden Ehevertrag: Philgus bringt seinen ganzen Besitz in die Ehe ein mit Ausnahme von 800 Gulden, die seinen beiden Kindern aus erster Ehe mit Magdalena Schacher als mütterliches Erbgut zugewiesen wurden. Magdalena Deller bringt 500 rheinische Gulden ein sowie eine standesgemäße Ausstattung. Als Morgengabe erhält sie 101 Gulden,die wie ihr Heiratsgut auf den Besitz des Philgus versichert werden. Stirbt Philgus vor seiner Frau ohne Kinder aus dieser Ehe, erben seine Kinder aus erster Ehe 800 Gulden, seine zweite Frau erhält ihr Heiratsgut, ihre Ausstattung und Morgengabe zurück. Das rest liche Vermögen mit Ausnahme der Bibliothek, über die sich Philgus freies Verfügungsrecht vorbehält, soll zwischen der Witwe und den Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Stirbt Magdalena Deller vor ihrem Mann, ohne Kinder zu hinterlassen, so erbt Philgus ihr Heiratsgut und das Ehebett. Ihre Kleider und ihr sonstiger in die Ehe gebrachter oder in der Ehe erworbener persönlicher Besitz fällt ihren Verwandten zu. Sofern aus der Ehe Kinder hervorgehen sowie in allen Fällen, die im Vertrag nicht besonders geregelt sind, soll beim Tod eines der beiden Ehegatten das Recht der Stadt Lindau angewandt werden. Den Ehevertrag haben ausgehandelt von Seiten des Philgus: Matthias Wegelin, Mag. und evangelischer Prediger, und Jakob Bens perg, Bürgermeister, von Seiten der Braut: deren Mutter, die verwitwete Sabina Ehinger von Belzheim, Jakob Ernst Thoman, kaiserlicher Proviantmeister und Vetter der Brautmutter, sowie ihre Söhne Johann Andreas und Johann Rudolf Deller.