Bischof Sixtus von Freising verleiht Chuntz Mair, gesessen im freisingischen Mairhof zu Gries, den genannten Mairhof mit allen Zugehörungen unter genannten Bedingungen als Erbrecht und Zinsgut; S: Bischof Sixtus von Freising.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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