PfA Waldniel St. Michael
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Tektonik
Bischöfliches Diözesanarchiv Aachen (Archivtektonik) >> 07 Pfarreien >> 07.02 Pfarrarchive im BDA
Ersterwähnung: 1255 "Die erste bisher bekannte Erwähnung einer Pfarre Waldniel ist aus 1255, als der Pfarrer Wilhelm von Amern die Kapelle zu Lüttelforst u.a. mit Gütern ausstattete, die in der Pfarre "Nele" gelegen waren. 1262 wurde dem Stiftskapitel Xanten Güter in der Pfarre "Nyle" bestätigt. 1333 werden die Schöffen von "Waltnyle" genannt. 1362 ist Arnold von Sevenich Pfarrer. Patronatsrecht hatten die Herren von Jülich. Sie übertrugen dieses Recht 1350 dem Stift Nideggen. 1414 wurde die Kirche aus dem Stift inkorporiert. 1533 hatte die Kirche drei Vikarien. Die Pfarre gehörte zum Dekanat Wassenberg, Archidiakonat Kempenland im Bistum Lüttich. 1804 kam die Pfarre "Burgwaldniel" (nun Sukkursale = Unterpfarre genannt) zum Kanton Bracht, in dem Dülken St. Kornelius Hauptpfarre war. Sie gehörte zum ersten Bistum Aachen bis zu dessen Aufhebung 1821. 1823 wurde sie dem Bistum Münster überwiesen und dort 1837 dem Dekanat Kempen zugeteilt, 1927 dem neuen Dekanat Dülken. So blieb es auch im neuen Bistum Aachen bis zu dessen Neueinteilung 1973. Seitdem gehört Waldniel St. Michael zum Dekanat Brüggen-Schwalmtal, das seit 1993 Dekanat Schwalmtal heißt. - Die sechs Pfarreien der Zivilgemeinde Schwalmtal werden seit 1990 solidarisch von den beiden Pfarrern Karl-Wilhelm Koerschgens und Wilhelm Kursawa geleitet (can. 517 § 1 CIC). Um 1020 ist der selige Wolfhelm, Abt von Mönchengladbach, Siegburg und Brauweiler (dort gestorben 22. April 1091), als Sohn des ripuarischen Grafen Frumold und seiner Frau Eveza in Niel geboren, der Ortsüberlieferung nach in Waldniel; seine Schwester war die selige Bertha, Äbtissin von Vilich, Verfasserin der vita der hl. Adelheid von Vilich." Aus: Handbuch des Bistums Aachen. Dritte Ausgabe, hg. vom Bischöflichen Generalvikariat Aachen, Aachen 1994, S. 893-894. Pfarrbezirk: Waldniel, Birgen, Eicken, Geneschen, Haversloh, Schomm, Ungerath
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ