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Vorwort für das Findbuch „Einbandfragmente kirchlicher Provenienz aus Kurhessen-Waldeck“: Bettina Wischhöfer
Das Projekt „Digitale Erschließung von Einbandfragmenten in kirchlichen Archiven aus Kurhessen-Waldeck“ startete im September 2003 mit einer Umfrage des Landeskirchlichen Archivs Kassel in allen Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und anderen kirchlichen Einrichtungen, ob sie im Besitz mittelalterlicher Einbandfragmente seien.
Der Fragebogen war bewusst knapp gehalten. Er richtete sich an Laien und sollte ohne großes Vorwissen und ohne besonderen Zeitaufwand zu beantworten sein. 735 Fragebögen wurden verschickt. Nach Auswertung der Antworten wusste das Landeskirchliche Archiv Kassel von 35 Pfarrarchiven, die derartige Fragmente enthielten, zumeist mehr als eines.
Als Zwischenergebnis wurde 2007 der Band „Handschriftenfragmente in Kurhessen-Waldeck“ [1] publik gemacht mit der Absicht, auf das Projekt aufmerksam zu machen und im Umgang mit einmaligem Kulturgut zu sensibilisieren. [2] Ausgewertet und erschlossen waren zu diesem Zeitpunkt 178 Fragmente in 55 kirchlichen Archiven.
Das Ziel des Landeskirchlichen Archivs in Kassel war es, möglichst viele Handschriften- und Inkunabelfragmente in Pfarrarchiven und anderen Archiven der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zu entdecken, zu erfassen, zeitlich und inhaltlich zu bestimmen, digital abzubilden und allgemein zugänglich zu machen. Als Handschriften-Experte stand Dr. Konrad Wiedemann zur Verfügung, ohne den das Projekt nicht hätte realisiert werden können. [3]
Um das Projekt angemessen umsetzen zu können, wurden weitere Experten u.a. des Instituts für Geschichte der Medizin der Universität Würzburg, des Seminars für Judaistik der Universität Mainz, des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt, des Seminars für Mittlere und Neuere Geschichte der Universität Göttingen, des Lehrstuhls für Lateinische Philologie des Mittelalters der Universität München, der Handschriftenabteilung der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart, der Staatsbibliothek zu Berlin und der Universität Kassel in Spezialfällen hinzugezogen.
2016 war die Existenz von über 500 weiteren Fragmenten bekannt. Einige lagerten in Pfarrarchiven und viele als Deposita im Staatsarchiv Marburg.
Beginn des Projekts 2003: bekannt 35 Fundorte von Fragmenten
Zwischenstand 2007: bekannt 178 Fragmente
2017: bekannt 736 Fragmente
Anfang des 20. Jahrhunderts hatten zahlreiche Kirchengemeinden ältere Kirchenbücher und andere kirchliche Unterlagen im Königlichen Staatsarchiv zu Marburg deponiert. [4] So haben Sabine Dietzsch-Uhde und Peter Heidtmann-Unglaube, Mitarbeitende des Landeskirchlichen Archivs, von Anfang 2005 bis Mitte 2008 diese als Deposita im Staatsarchiv Marburg lagernden Fragmente kirchlichen Provenienz gesichtet und für die noch bevorstehende Erschließung vorbereitet. Dazu waren insgesamt 47 Sichtungstermine im Staatsarchiv notwendig. Nach drei Ausleihtransaktionen in den Jahren 2005, 2006 und 2008 haben dann Peter Heidtmann-Unglaube und Bernd Breidenbach die Fragmente im Landeskirchlichen Archiv Kassel von Oktober 2008 bis Dezember 2010 digitalisiert, Nachzügler hat Thomas Gothe erfasst. Die inhaltliche Erschließung hat von Mitte 2014 bis Anfang 2017 Konrad Wiedemann im Landeskirchlichen Archiv Kassel vorgenommen.
Die inhaltliche Erschließung orientiert sich an den „Richtlinien Handschriftenkatalogisie-rung“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Digitalisierung an den aktuellen Praxisregeln im Förderprogramm „Kulturelle Überlieferung“. [5]
Die Folgen von Buchdruck und Reformation - Recycling von mittelalterlichen Handschriften im 16. und 17. Jahrhundert: Der Handel mit Pergamenthandschriften als Material für Bindungen nahm seit den 20er Jahren des 16. Jahrhunderts einen starken Aufschwung, da die Entwicklung des Buchdrucks den Bedarf enorm steigerte. Zudem verloren im Zuge der Reformation durch die Auflösung von Klöstern und den Übertritt von Pfarrkirchen zum evangelischen Glauben viele, vor allem liturgische Handschriften ihre Funktion und behielten allenfalls Materialwert. [6]
Der wichtigste Einbandwerkstoff war das beschriebene Pergament. Papier als Werkstoff findet sich eher als Stärkung in Einbänden, selten als äußerer Einband. Nach Auflösung der Klöster wurden die scheinbar wertlosen Pergamente, auch ganze Pergamentcodices, zweckentfremdet. Buchbinder lösten aus den Holzdecken Bogen für Bogen bzw. Blatt für Blatt und verwandten das wertvolle Material zur Heftung von Akten und Kirchenrechnungen, als Überzug für (Kirchen)-bucheinbände, zur Reparatur von Blasebälgen bei Orgeln, als Teil des Vorsatzes in Büchern oder zum Abdichten von Ritzen in Kleiderschränken.
Bei der Verwendung von Pergamentblättern für den Einband von Kirchenrechnungen wurden die Lagen dieses Rechnungsbuches direkt auf das Pergamentblatt geheftet. Die unterschiedliche Verwendung führt zu den verschieden großen Fragmenten. Manchmal verstärkte auch ein etwas größeres Pergamentstück den Rücken. Oft wurden jedoch ganze Blätter oder Doppelblätter als Einband etwa eines Kirchenbuchs genutzt.
Heute gelten die damals recycelten Handschriften als hohe Zeugnisse kultureller Tradition. Anders im 16. Jahrhundert, als sich der Buchdruck ausbreitete. Viele bisher nur als Handschrift vorliegende Texte waren nun in „modernen“ gedruckten Ausgaben verfügbar. Wer die Mittel hatte, ersetzte das Manuskript durch einen Druck. Die sehr häufig als Einband verwandten liturgischen Schriften waren durch die Liturgiereformen des Konzils von Trient unzeitgemäß geworden. Die Festlegung auf ein Einheitsbrevier 1568 und ein Einheitsmissale 1570 führten dazu, dass die Handschriften in großer Zahl ihre übliche Funktion verloren. [7] Ihre „Wertlosigkeit“ steigerte sich noch durch die Tatsache, dass als Folge der Reformation die Bedeutung des Lateinischen als Sprache der Kirche zurückgedrängt wurde.
Einband in Doppelfunktion und Trägerband – eine Einheit: Die Annahme, Einband und Inhalt als Einheit zu begreifen, ist ein Produkt der neueren Forschung. [8] Heute gilt: Bewahren und nicht ablösen, da sonst Zusammenhänge verloren gehen. Bücher und gebundene Akten sind Zeugen ihrer Entstehungszeit. Das Pergament, in das sie eingebunden sind, ist Teil der geschichtlichen Überlieferung. Daraus folgt, dass nur in besonderen Ausnahmesituationen die Verbindung von Pergament und Buch oder Akte getrennt werden sollte, etwa wenn die Außenseite eines Fragments verschmutzt oder sehr abgerieben und dunkel verfärbt ist oder wenn es sich um offensichtlich sehr seltene Stücke handelt, bei denen die bisher noch nicht entdeckten Texte der Innenseite wesentliche Zusatzinformationen erwarten lassen. Dies war zum Beispiel bei den Einbänden der Kirchenbaurechnungen Neuengronau der Fall. Die Einbände enthielten einen bisher unbekannten hebräischen Esther-Kommentar und wurden sorgsam abgelöst und restauriert. [9]
Die Zweitverwendung als Einband kann die Lesbarkeit der Fragmente zum Teil erheb-lich beeinträchtigen. In vielen Fällen lassen sich Inhalt und Bedeutung des Fragments aber ohne Lösung vom Trägerband bestimmen. Hier eröffnet das Digitalisieren neue Möglichkeiten. Mit geringem Aufwand können Fragmentreste virtuell zusammengesetzt werden. Kontraste und weitere Retuschemöglichkeiten erlauben, fachgerecht eingesetzt, oft eine deutlich bessere Lesbarkeit. [10]
Bei den nachfolgenden Abbildungen steht das Fragment im Mittelpunkt. Der Trägerband spielt die zweite Geige. Er weist auf den aktuellen Eigentümer, in der Regel die jeweilige Kirchengemeinde, hin.
Was wurde eingebunden?
Die Fragmente wurden im kirchlichen Bereich größtenteils um Kirchenrechnungen gebunden. Diese Quellengruppe ist in Pfarrarchiven mit Abstand am häufigsten anzutreffen (in dreiViertel aller Fälle). Danach finden sich Einbände um Kirchenbücher sowie um Visitier- und Protokollbücher. Gedruckte Werke wurden eher selten eingebunden.
Wie alt sind die Fragmente?
Einige wenige Fragmente sind während des 8. bis 10. Jahrhunderts entstanden und etwa ein Drittel während des 11. bis 13. Jahrhunderts. Das Gros der Fragmente wurde im 14. und 15. Jahrhundert geschrieben. Es befinden sich auch Inkunabeln unter den Fragmenten (gedruckte Schriften aus der Frühzeit des Buchdrucks bis 1500).
Woher stammen die Fragmente?
Die Bestimmung der Herkunft der Fragmente ist möglich durch den Vergleich der Schreibweise auf den Fragmenten mit der Schreibweise, die in ganzen Handschriften verwendet wurde, deren Herkunft sicher ist. Dies ist wegen der Menge des Materials bis jetzt zunächst für die Zeit vom 8. bis zum 11. Jahrhundert durchgeführt worden. Dabei kristallisiert sich für Nordhessen für diesen Zeitraum als Schreibzentrum vor allem das Benediktinerkloster in Fulda heraus. Die Bedeutung für Hersfeld und Helmarshausen lässt sich in einigen Fällen erkennen. [11]
Während des 30jährigen Krieges geriet im Herbst 1631 das Stift Fulda nach dem Zu-rückweichen der kaiserlichen Truppen in den Machtbereich des schwedischen Königs Gustav II. Adolf und war militärisch nicht gegen ihn zu halten. 1632 übergab Gustav Adolf dem hessischen Landgrafen Wilhelm V. in Frankfurt am Main neben den Stiften Paderborn und Corvey auch die Abtei Fulda als Beute. Bei der dann vorgenommenen Plünde-rung der kirchlichen Einrichtungen Fuldas durch die hessischen Soldaten wurden aus den Bibliotheken Fuldas nachweislich Bücher aus der Jesuitenakademie (Drucke) und aus der Benediktinerabtei (Handschriften) nach Kassel geschafft. [12] Ein eindeutiger Zusammenhang mit der „Bibliotheca Fuldensis“ konnte bisher für ein Bibel-Fragment und zwei Bibelkommentar-Fragmente aus dem 9. Jahrhundert hergestellt werden. [13]
Wann wurde eingebunden?
Seit 1520 ist eine Zunahme des Handels mit Pergamentschriften zu verzeichnen. Untersucht man den Zeitpunkt der Makulierung, so ergeben sich zwei auffällige Häufungen innerhalb des Untersuchungszeitraums 1520 bis 1710.
Siebzehn Prozent der hier betrachteten 627 Makulierungen fanden augenscheinlich zwischen 1570 und 1599 statt. Die zweite noch signifikantere Häufung von Makulierungen findet sich mit sechzig Prozent im Zeitraum zwischen 1632 und 1679. Der Zusammenhang mit der 1632 untergegangenen Bibliotheca Fuldensis ist naheliegend.
Was waren die Einbände früher?
Von den bisher erschlossenen Fragmenten machen Liturgica mit rund 80 Prozent den größten Teil der Fragmentsammlung aus. Bibeltexte und -kommentare machen etwa zehn Prozent aller Fragmente aus (Theologica).
1. Liturgica
Innerhalb der liturgischen Fragmente ist die Gruppe der Missalia (Messe und seine Teile – Missale, Sakramentar, Graduale) bisher zahlenmäßig am stärksten vertreten, gefolgt von den Breviaria. [14]
1.1 Missalia
Das (Voll-)Missale enthält alle feststehenden und wechselnden Texte der Messe für das liturgische Jahr. Vor der Ausbildung des Missale waren die einzelnen Teile der Messe in eigenen Büchern verzeichnet, die Gebete im Sakramentar, die Lieder im Graduale und die Lesungen im Voll-Lektionar. Teilausgaben des Voll-Lektionars waren das Evangelistar (Evangelienperikopen) und das Epistolar (Epistelperikopen). Das Ordinarium missae enthält die gleich bleibenden Teile der Messe, die Gesänge (Kyrie, Gloria, Cre-do, Sanctus und Agnus) sowie die Gebete des Canon. Das Tropar und das Sequentiar enthielten besondere Lieder, die bis auf wenige Sequenzen mit dem Concilium Tridentinum abgeschafft wurden. Mit der Entstehung des Missale lagen dann die einzelnen Teile der Messe nicht mehr in selbständigen Büchern vor, sondern wurden in der Reihenfolge des Verlaufs der Messe zu einem Formular zusammengefasst. Das Sakramentar enthält alle Gebete bei der Spende des Altarsakramentes, die der Bi-schof oder Priester in der Messe spricht.
Das Graduale ist seit dem 12. Jahrhundert die Bezeichnung für eine Choralhandschrift, die die gesamten Gesänge der Messe enthält. Der Name weist auf die von den Vorsängern auf dem zum Ambo hinauf führenden Stufen ausgeführten Gesänge hin. Das Graduale beginnt meistens mit dem Introitus zum 1. Adventssonntag ohne Überschrift. Die anfängliche Neumierung wurde später durch Hufnagel- oder Quadratnotation ersetzt.
1.2 Breviaria
Das Breviergebet (Officium divinum, Stundengebet) ist das öffentliche, im Namen der Kirche von besonders dazu verpflichteten Mitgliedern der Kirche (z.B. Weltpriester, Or-densangehörige, Kanoniker) zu verrichtende Gebet. Es entstand in der in den hinten gezeigten Fragmenten vorliegenden Form im Hochmittelalter als Zusammenfassung und Kürzung der verschiedenen für das Stundengebet verwendeten Bücher zu einem Corpus. Seine Hauptbestandteile sind wie im Missale Gebete, Lieder und Lesungen, die zu einer bestimmten Stunde beginnen: Matutin (Nachtgottesdienst), Laudes (Morgenlob), Prim, Terz, Sext und Non (1., 3., 6. und 9. Stunde), Vesper (Abendgebet) und Komplet (Nachtgebet). Besonders wichtige Teile des Breviers sind das Psalterium, das Hymnar, das Lektionar und das Antiphonale. Genauso wie beim Missale gibt es auch hier eine Einteilung in einen Herrenfestzyklus und einen Heiligenfestzyklus, in einen Winter- und einen Sommerteil sowie die Einrichtung des Commune sanctorum. Ein besonderer Teil ist das Totenoffizium. Äußerlich teilweise ähnlich, aber nur für die private Andacht bestimmt und streng vom Brevier zu trennen ist das Stundenbuch. Das Psalterium umfasst die 150 Psalmen, die pro Woche komplett gesungen oder gebetet wurden. Das Antiphonale enthält Gesänge. Die Melodien sind durch Neumen bzw. später in Hufnagel- oder Quadratnotation dargestellt.
2. Biblica, Bibelkommentare, sonstige Theologie
Erfasst sind Bibeltextfragmente (Biblia und Testamentum vetus) und Bibelkommentare. Darüber hinaus ließen sich weitere theologische Texte klassifizieren, etwa Agenden, scholastische Kommentare und Predigten. Einige Abschriften der Bibelkommentare, die von den Kirchenvätern stammen, gehören zu den ältesten hier untersuchten Fragmenten aus dem 8. und 9. Jahrhundert. Zehn Homiliarfragmente [15] aus Immenhausen (Kastenrechnungen der Pfarrei von 1640, 1641, 1658 – 1660) stammen vermutlich aus dem Fuldaer Skriptorium Ende des 9., Anfang des 10. Jahrhunderts. Teile der „Summa theologica“ des Thomas von Aquin finden sich in Ziegenhain und als Depositum im Staatsarchiv Marburg.
3. Medicinalia
Bekannt sind bisher drei medizinisch-pharmazeutische Fragmente, zwei davon sind erschlossen. Der Einband der Kirchengefälle Mengeringhausen 1639 handelt von der Uroskopie. Der Einband zur Rechnung Allendorf 1641 enthält Rezepttexte und einen Kommentar zu den Harnversen des Aegidius Corboliensis (Gilles de Corbeil). [16]
4. Juridica
Die Fragmentsammlung enthält mehrere juristische Fragmente aus dem Bereich des ka-nonischen Rechts und dem Corpus Iuris Civilis. Die Fragmente des kanonischen Rechts umfassen die Dekretalen Gregors des Großen und das Decretum des Gratianus, einem Rechtsbuch aus der Zeit um 1140.
5. Hebraica
Die hebräischen Fragmente umfassen vorwiegend Texte biblischer Gebetbücher wie Machzor und Selichot, einem Bußgebet. Herausragend sind die beiden Einbandfrag-mente der Kirchenbaurechnungen Neuengronau 1653, die zusammengesetzt einen bis-her unbekannten hebräischen Esther-Kommentar enthalten. [17]
6. Mittelhochdeutsche Texte
Mittelhochdeutsche Fragmente sind sehr selten. Eines von bisher drei bekannten wurde bei der Verzeichnung des Pfarrarchivs Nassenerfurth entdeckt. Das Zinsregister Trockenerfurth 1571-1607 war mit einem Pergamenteinband versehen. Es handelt sich um eine sehr frühe Überlieferung des Werks „Von Gottes Zukunft“ des Heinrich von Neustadt. Der aus dem Niederösterreichischen stammende Arzt verfasste um 1312 nach lateinischen Quellen den Versroman „Von Gottes Zukunft“. Die gereimte Heilslehre hat die Menschwerdung des Erlösers zum Thema. [18]
Schema des Findbuchs: Das Schema des Findbuchs orientiert sich an den Texten, die Konrad Wiedemann in seiner Dokumentation des Projekts „Einbandfragmente kirchlicher Provenienz aus Kurhessen-Waldeck“, Online-Publikation bei Kassel University-Press, teilweise mit Hilfe weiterer Experten, erstellt hat. Diese Texte sind in einigen Fällen ausführlicher, enthalten jedoch keine Abbildungen. Das Findbuch ist parallel zu der Onlinepublikation zu nutzen. Abkürzungen und weitere Hinweise liefert ebenfalls die Online-Publikation.
Fußnoten: 1.) Konrad Wiedemann, Bettina Wischhöfer, Einbandfragmente in kirchlichen Archiven aus Kurhessen-Waldeck, Kassel 2007.
2.) Vgl. auch Bettina Wischhöfer, Opium und Musiknoten auf Kirchenbuch-Deckeln, in: Archivnachrichten aus Hessen (Nr. 7/2) 2007, S. 2-3.
3.) Dr. Konrad Wiedemann erhielt hierfür 2016 den hessischen Archivpreis für ehrenamtliches Engagement. Gestiftet wurde dieser Archivpreis von der Hessischen Landesregierung und der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen. Die Preisträger wurden von einer Jury ausgewählt. Diese setzte sich zusammen aus Vertretern des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, des Hessischen Landesarchivs, dem Vorstand des VdA-Landesverbandes Hessen und dem Verband der Kommunalarchive in Hessen. Das Preisgeld hat Herr Wiedemann dankenswerterweise dem Landeskirchlichen Archiv Kassel zur Verfügung gestellt. Die Online-Publikation, die parallel zu diesem Findbuch entstanden ist, konnte damit finanziert werden.
4.) Abgabe älterer Kirchenbücher und Urkunden an das Staatsarchiv Marburg, in: Kirchliches Amtsblatt für den Amtsbezirk des Königlichen Konsistoriums zu Cassel, 12. Dezember 1906, S.133-135 (Entwurf zu einem Niederlegungsvertrag von älteren Archivalien und Kirchenbüchern der Pfarreien des Konsistorial-bezirks Cassel).
5.) Richtlinien Handschriftenkatalogisierung, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Unterausschuss für Hand-schriftenkatalogisierung, 5. erw. Auflage, Bonn-Bad Godesberg 1992, S. 9-13. Praxisregeln im Förderprogramm „Kulturelle Überlieferung“, DFG-Vordruck 12.151, vgl. auch DFG-Praxisregeln "Digitalisierung" unter www.dfg.de/formulare/12_151/.
6.) Vgl. Einleitung zu: Handschriften- und Inkunabelfragmente des Schlossmuseums Sondershausen, hg. von Gerlinde Huber-Rebenich und Christa Hirschler, Sondershausen 2004, hier S.16.
7.) Ulrich-Dieter Oppitz, Von Beutelbüchern, Pergamenteinbänden und Buchwanderungen, in: K. Paasch, Miszellen zur Erfurter Buch- und Bibliotheksgeschichte. Vorträge vor der Neuen Erfurter Bibliotheksgesellschaft von 1997 bis 2000, Bucha bei Jena 2002, S.53 – 63, besonders S. 56-61.
8.) Oppitz, Von Beutelbüchern, Pergamenteinbänden und Buchwanderungen, S. 57-58. Siehe auch: Hanns Peter Neuheuser, Zu den Perspektiven der Fragmentforschung und Handreichung Handschriftenfragmente, in: Fragment und Makulatur, Überlieferungsstörungen und Forschungsbedarf bei Kulturgut in Archiven und Bibliotheken, Wiesbaden 2015, S. 1-14 und S. 339-356.
9.) Siehe Fragmente Nr.0150 und 0151.
10.) Siehe Fragmente Nr.0706-0708 und 0715, die virtuell zusammengesetzt wurden.
11.) Hintergrundinformation Klöster in Nordhessen, vgl. Matthias Werner, Kirchliche Einteilung. Stifte und Klöster bis in das 16. Jahrhundert, in: Geschichtlicher Atlas von Hessen (Karte 12 und Text- und Erläuterungsband), Marburg/ Lahn 1984, S. 63-70.
12.) Gangolf Schrimpf, Das Projekt „Rekonstruktion der Bibliotheca Fuldensis“, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte Bd. 49 (1999), S. 1-19, hier besonders S. 1; Konrad Wiedemann, Manuscripta theologica. Die Handschriften in folio, Wiesbaden 1994, S. XXI.; Rekonstruktion der Bibliotheca Fuldensis, Geschichte und Forschungsstand des Projekts, hg. von Marc-Aeilko Aris, Fulda 2006, S. 1- 20; Berthold Jäger, Amt und Konfession. Zur Personal- und Religionspolitik der hessen-kasselischen Regierung in Fulda während des Dreißigjährigen Krieges 1631-1643, in: Archiv für mittelrheinische Kirchenge-schichte Bd. 59 (2007), S. 251-323.
13.) Siehe Klaus Gugel, Welche erhaltenen mittelalterlichen Handschriften dürfen der Bibliothek des Klosters Fulda zugerechnet werden? Frankfurt 1996, S. 7-9.
14.) Zur Katalogisierung mittelalterlicher liturgischer Handschriften vgl. Virgil Fiala, Wolfgang Irtenkauf, Versuch einer liturgischen Nomenklatur, in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie, Sonderheft zur Katalogisierung mittelalterlicher und neuerer Handschriften, Frankfurt 1963, S. 105-137 und Ludwig Eisenhofer, Grundriß der katholischen Liturgik, vierte verbesserte Auflage Freiburg 1937.
15.) Homiliar: Sammlung bibelerklärender Predigten.
16.) Konrad Goehl, Die medizinisch-pharmazeutischen Fragmente Allendorf Rechnungsband 1641 sowie Mengerinhausen Rechnungsband 1639 aus dem Landeskirchlichen Archiv Kassel, in: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen Bd. 26 (2007), S. 297-332.
17.) Elisabeth Hollender, Andreas Lehnardt, Ein unbekannter hebräischer Esther-Kommentar aus einem Einbandfragment, in: Frankfurter Judaistische Beiträge Bd. 33 (2006), S. 35-67.
18.) Claudia Brinker-von der Heyde, Jürgen Wolf, Ein neues Fragment der Heilslehre „Von Gottes Zukunft“ Heinrichs von Neustadt, in: Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur, Band 139, Heft 4 (2010), S. 493-497.
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