Wilhelm Werner Frh.von Zimmern, Vertreter des Hofrichters Graf Rudolf zu Sulz, und die übrigen Urteiler des Hofgerichts Rottweil entscheiden in dem Verfahren: Dorothea, Witwe des Lenhard Mangolt, sowie die Gebrüder Hans und Konrad Mangolt zu Kleinaltdorf (Kläger) ./. Hans Grether von Oberscheffach sowie die beiden Sauhirten Michel Hubler von (Ober-)Speltach und Hans Stahel, beide Knechte des Grether (Bekl.), wegen Totschlags, dass die Kläger, nachdem die Beklagten heute den geforderten Eid geschworen haben, beim nächsten Hofgerichtstermin am Dienstag nach Michaelis (3. Oktober) die Freisprechung der Beschuldigten vornehmen sollen, widrigenfalls mit Güterpfändungen gegen sie vorgegangen werden soll ("oder es soltte zu Inen gericht werden mit anlaiti").

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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