Ein landständiger Verwaltungsrat bestehend aus Vertretern des Domkapitels der Edeln und der Ministerialen wird auf 5 Jahre behufs der geistlichen und weltlichen Angelegenheiten des Bistums Paderborn eingesetzt, dessen Beschlüssen Bischof Bernhard IV. sich zu unterwerfen schwört; dem dazu berufenen Edlen Bernard von Lippe wird für alle daraus eventuell entstehenden Gefahren Beistand zugeführt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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