4/12 [Nr. 1,39-41]: mag. Johann Raminger gegen Cristoff Mathis Rychlin von Waldeck
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UAT 4/ Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium
Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium >> Akademisches Konsistorium (1490-1607) >> Acta Consistorii academici, Bd. I (Nr. 1-2)
1539
Enthält: Nr. 1,39 (Bl. 101-102) Cristoff Mathis Rychlin von Waldeck, Kammergerichtsadvokat, beklagt von mag. Johann Raminger [Reninger], bevollmächtigt mag. Caspar Ber als seinen Anwalt, 1539 März 28, Siegel.; Nr. 1,40 (Bl. 104-107) Antwort Caspar Bers für Dr. Rychlin: dieser hat auf einer Frankreichreise für Hans Raminger auf dessen Wunsch das Corpus Juris Civilis, Bartholum und Angelum Super Justitutiones besorgt und ihm durch seinen Schwäger Mauritius Zoch eine zu Unrecht angezweifelte Rechnung vorlegen lassen, eingelegt 1539 Juni 7, Bl. 103 am Rand: Nota mit B. ist in die Gerichtsakte geschrieben und mündlich fürgetragen worden.; Nr. 41 (Bl. 108-110v) Replik des mag. Cristoff Vester, Anwalt von mag. Joh. Raminger, gegen vorstehende Antwort. Rychlin soll nachweisen, wieviel er für den Bartholum und Angelum ausgegeben hat s. d.
Akte
Ber, Caspar (geb. um 1513)
Raminger, Johann (geb. um 1512)
Rychlin, Cristoff Mathis (geb. um 1507)
Zoch, Mauritius (geb. um 1520)
Vester, Cristoff (genannt 1539)
Acta Consistorii academici, Bd. I (Nr. 1-2)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:40 MEZ
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