König Christian IV. und Herzog Johann Adolf laden auf Antrag des Rates und Amtmanns zu Schwabstedt, Klaus von Ahlefeldt zu Gelting, die Brüder Detlev und Henneke Rumohr zu Düttebüll und Rundhof wegen Nichteinhaltung des 1598 zu Hadersleben gesprochenen Urteils betr. das Laudum wegen der Pommerbyer und Lehbeker vor das Schleswigsche Landgericht.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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