Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinen Zollschreibern, Zollbesehern und Zöllnern zu Bacharach und Kaub, dass sie die Karthäuser auf dem Beatusberg zu Koblenz (uff sant beatus bergk by Koblencz) für 2 Zollfuder zu ihrer jährlichen Versorgung von allen Rheinzöllen befreien. Das Privileg soll bis auf Widerruf des Ausstellers oder seiner Erben gelten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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