Name des ersten Oberappellanten: Dr. Th. Kauffmann in Vollmacht von S. Otto & Co, Christianssand (Kläger).- Name des zweiten Oberappellanten: Dr. N. F. Haller in Vollmacht von G. W. Arnemann & Sohn, Altona (Beklagter).- Sachführer des ersten Oberappellanten: T. Kauffmann.- Sachführer des zweiten Oberappellanten: N. F. Haller.- Eingelegtes Rechtsmittel: Appellation.- Prozessgegenstand der ersten bzw. der zweiten Instanz: Forderung in Höhe von 1.780 Bankomark wegen einer einem Bodmereigeber aus einer Versicherungssumme auf das Schiff "Kitty", das wegen Havarie auf der Fahrt von Christianssand nach Calais in Lowestoft repariert werden musste, gewährten Zahlung durch die Versicherten.- Erkenntnis der ersten Instanz (Gericht, Datum): Handelsgericht 08.02.1843.- Erkenntnis der zweiten Instanz (Gericht, Datum): Obergericht 26.05.1843.- Datum der Oberappellationsgerichtsentscheidung: 09.12.1844 (Bestätigung und Ergänzung der Obergerichts-Entscheidung; Rückverweisung an Handelsgericht).- Hinweis auf gedruckte Entscheidungen bzw. Entscheidungsgründe: Sammlung I,1 No.38

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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