Anspruch auf den Nachlaß der Catharina Delis. Nach dem Tod ihres Mannes Lentz (Lorenz), mit dem sie fünf Kinder hatte, behielt Catharina die Güter, besonders den ”spenigen hoff dilis gut genannt“, der über 2000 Rtlr. wert sein soll, noch 33 Jahre als Leibzüchterin, Erben waren jedoch die fünf Kinder. Catharina starb Pfingsten 1534 (1533 ?). Arnt Delis hatte eine der Töchter Catharinas geheiratet und den umstrittenen Hofbewohnt, während seine Schwiegermutter eine zweite Ehe einging, bei ihrem Mann wohnte und sich eine Rente für den Hof zahlen ließ. Nach dem Tode seiner Frau behielt Arnt Delis den Hof allein. Der Appellant, der eine andere Tochter Catharinas geheiratet hatte, beansprucht seinen Anteil. Arnt Delis behauptet dagegen, die Geschwister seiner Frau vertragsgemäß ausgezahlt zu haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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