Vor dem Notar Dr. phil. Martin Bertsch, Sekretär des Hofgerichts Rottweil und Bürger zu Rottweil, verzichtet Anna Katharina von Neuenstein mit Zustimmung ihres Gatten Johann Heinrich von Neuenstein und im Beisein ihres Beistands Dr. iur. Johann Georg Uhl, Prokurator des Hofgerichts, gemäß dem Ehevertrag von 1650 auf ihr väterliches Erbe, da sie das Heiratsgut von 4500 Gulden erhalten hat.
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Vor dem Notar Dr. phil. Martin Bertsch, Sekretär des Hofgerichts Rottweil und Bürger zu Rottweil, verzichtet Anna Katharina von Neuenstein mit Zustimmung ihres Gatten Johann Heinrich von Neuenstein und im Beisein ihres Beistands Dr. iur. Johann Georg Uhl, Prokurator des Hofgerichts, gemäß dem Ehevertrag von 1650 auf ihr väterliches Erbe, da sie das Heiratsgut von 4500 Gulden erhalten hat.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Neuenstein Nr. 226
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Neuenstein Herrschafts- und Familienarchiv von Neuenstein
Herrschafts- und Familienarchiv von Neuenstein >> Urkunden (chronologisch)
1652 Juni 10 (stilum novum)
Libell 7 Blatt
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Schramberg
Zeugen: Hans Jakob Kuon, Amtsschreiber; Oswald Haas des Gerichts zu Schramberg; Johann Wegscheider, Wachtmeister auf Schloss Schramberg
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papier
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Notariatssignet und Petschaft
Zeugen: Hans Jakob Kuon, Amtsschreiber; Oswald Haas des Gerichts zu Schramberg; Johann Wegscheider, Wachtmeister auf Schloss Schramberg
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papier
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Notariatssignet und Petschaft
Zugleich Vidimus des Grafen Johann Ludwig von Sulz, Hofrichter zu Rottweil, auf Bitten von Dr. Johann Georg Uhl als Prokurator für Johann Friedrich von Bissingen, Herr der Pfandschaft Schramberg, kaiserlicher Kriegsrat und Oberst, Johann Heinrich von Neuenstein, dessen Gattin Anna Katharina, Tochter Johann Friedrichs von Bissingen, und deren Obervogt Laux Binder, Dorfschaffner zu Rottweil, von 1652 August 6.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:11 MESZ
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