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Papst Sixtus IV. verfügt auf Antrag des Marienstifts zu Aachen in Betreff der letzterem inkorporierten Pfarrkirche zu Sinzich zur Beilegung des wegen der Einkünfte und Lasten sowie der zu lesenden Messen derselben zwischen dem Stift und dem ständigen Vikar (vicarius perpetuus) obwaltenden Streites, daß, die Zustimmung des Propstes, dem von Alters die Kollation dieser Vikarie zusteht, vorausgesetzt, das Stift von der nächsten Vakanz ab die Stelle anstatt durch einen ständigen, inskünftig durch einen nach Belieben zu bestellenden und abzusetzenden (ad nutum ponendum et amovendum) bedienen lassen soll. Datum Rome apud s. Petrum, anno incarnatione dominice Millesimo quadringentesimo septuagesimo nono, septimo Kal. Aprilis, pontificatus nostri anno octavo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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