Nicht ersichtlich. Dem Protokoll nach beantragte Myllendonks Prokurator, der seine Vollmacht am einzigen protokollierten Termin 1581 einreichte, Rufen in contumaciam, da der Kläger das 1577 erkannte und 1579 zugestellte Mandat nicht reproduziert habe. Es ist fraglich, ob die beiden anderen beiliegenden Vollmachten zum Verfahren gehören.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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