Herzog Anton Ulrich zu Braunschweig-Lüneburg [Geistliche, die sich der Abrechnung mit dem Biersteuereinnehmer entziehen, sollen ihres Privilegs, der ihnen im gewissen Umfang eingeräumten Biersteuerfreiheit, auf ein Jahr verlustig gehen] 1 Abschrift

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Niedersächsisches Landesarchiv
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