Anspruch auf Nutzung (Schweinemast) der Speldorfer Mark in der Herrschaft Broich (Hzm. Berg; Mülheim an der Ruhr). Die streitenden Parteien hatten bereits seit 1568 Auseinandersetzungen, als der Abt nach Darstellung des Appellanten einen bewaffneten Einfall in die Herrschaft Broich unternommen haben soll. Unter Verweis auf einen seit 1580 am RKG anhängigen Prozeß des Abtes gegen ihn (s. u.) appelliert Wirich von Daun gegen ein dem früheren Urteil widersprechendes Extrajudizialschreiben Herzog Wilhelms.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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