Alhardt Caspar und Ida Elisabet, Geschwister Knippings zum Clötinghoffe in Dincker, sodann Eberwein Droste zu Möllenbeck als nächster Blutsverwandter und Johan Godfrid Grimmaeus als ”Tagesfreund“, Vormund und Curator, halten für sich, ihre minderjährigen und abwesenden Geschwister ihren Vetter Johann Knipping wegen des von ihm abgetretenen adligen Sitzes zum Sengerhoffe und seines Anteils des Clötinghoffs schadlos und finden ihn zu der bereits zedierten Verschreibung von 1000 Talern bei Junker Walraben zum Grönenberge vom 18.4.1645 mit weiteren 1000 Talern ab, für die sei ihm mangels Bargeldes einmal eine jährlich auf Martini in Soest fällige Rente von 5 Malt Hartkorn, je zur Hälfte Roggen und Gerste, Soester Maßes aus dem Sengerhoffe verschreiben, zum andern 3 Morgen Heuwachses in der Sengerhoffischen Mersch zwischen Schurhoffs Kamp und ihren 4 Morgen sowie 2 Morgen Heugrunds in der Ostenmersch zur Nutzung einräumen. Ablösung nach halbjähriger Kündigung vorbehalten. Siegelankündigung des Goswin Deppe, weltlichen Richters zu Soest. Zeugen: Conradt Daelhoff gen. Gilhauß, Dietrich Cruse und Michel Cortßen zu Dincker.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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