Andreas von Vemraedt, apostolischer Prokurator und Propst von St. Kunibert, erneuert ein Transsumpt des kölnischen Offizials von 1485, feria quarta post festum b. virginis Agathe, unter Wiedereinrückung eines Breves Papst Sixtus IV. von 1484, sexto Kal. Aprilis, worin den Pröpsten von St. Kunibert und Xanten, dem Propst von St. Florin zu Koblenz und dem Dechanten zu Dortmund die Weisung erteilt wird, das St. Quirinstift zu Neuss auf die Klage der Äbtissin Jutta von Reifferscheid über die Bedrückungen verschiedener Erzbischöfe, Bischöfe, Prälaten, Stifts- und Klostergeistlichen, Herzöge, Markgrafen, Grafen, Barone, Städte etc., welche Güter und Einkünfte des Stifts okkupiert und bis jetzt vorenthalten haben, zu schützen und die Bedrücker selbst vor die geistlichen Gerichte zu ziehen, bei Renitenz derselben aber nach 6 Tagen zur Exkomunikation zu schreiten, indem er zugleich als Rechtsbeistand des Stiftes alle Rektoren des Kirchspiels, Kleriker und Notare ermahnt, zur Bekanntmachung und pünktlichen Befolgung aller jetzt noch jenem Breve zuwiderhandelnden Personen beizutragen, soweit sie nach den kanonischen Vorschriften bestraft werden können. D. Anno d. Milles. quingentes. Decimo quarto die prima mensis Decembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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