Poker nach der Wahl - Wird Baden-Württemberg grün-schwarz?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 R160076/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016 >> Filmdokument
17. März 2016
Die FDP will keine Ampel, die SPD keine Deutschland-Koalition. Damit bleibt den Grünen als strahlendem Wahlsieger wohl nur ein Bündnis mit der CDU als Juniorpartner. Wie wahrscheinlich ist das?
Die Konservativen haben ihren Traum von einer CDU-geführten Regierung noch nicht ganz aufgegeben. SPD und FDP haben möglichen Dreierkoalitionen vorerst eine Absage erteilt. Was bleibt, ist eine grün-schwarze "Kiwi"-Koalition von Grünen und CDU.
Doch die Konservativen, die bei der Wahl nur zweitstärkste Kraft wurden, sind skeptisch: Juniorpartner eines grünen Ministerpräsidenten - droht ihnen da nicht das gleiche Schicksal wie der SPD, die nach fünf Jahren grün-roter Koalition mächtig Federn lassen musste? Das fragen sich nicht nur CDU-Fraktionspolitiker, sondern auch skeptische CDU-Anhänger. Tatsächlich wäre diese Koalition von allen möglichen diejenige Variante mit nur wenigen inhaltlichen Übereinstimmungen.
Studiogast: Edda Markeli, Landespolitische Korrespondentin des SWR
Die Konservativen haben ihren Traum von einer CDU-geführten Regierung noch nicht ganz aufgegeben. SPD und FDP haben möglichen Dreierkoalitionen vorerst eine Absage erteilt. Was bleibt, ist eine grün-schwarze "Kiwi"-Koalition von Grünen und CDU.
Doch die Konservativen, die bei der Wahl nur zweitstärkste Kraft wurden, sind skeptisch: Juniorpartner eines grünen Ministerpräsidenten - droht ihnen da nicht das gleiche Schicksal wie der SPD, die nach fünf Jahren grün-roter Koalition mächtig Federn lassen musste? Das fragen sich nicht nur CDU-Fraktionspolitiker, sondern auch skeptische CDU-Anhänger. Tatsächlich wäre diese Koalition von allen möglichen diejenige Variante mit nur wenigen inhaltlichen Übereinstimmungen.
Studiogast: Edda Markeli, Landespolitische Korrespondentin des SWR
0'19
Audio-Visuelle Medien
Grupp, Elisabeth
Markeli, Edda; landespolitische Korrespondentin des SWR
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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