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Landgraf Balthasar von Thüringen, Markgraf von Meißen, und sein
Sohn Friedrich [IV., der Friedfertige], Landgraf von Thüringen, Markgraf
von Meiße...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1401-1410
1402 Oktober 23
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gegeben zcu Isenache in jare und tage als obgeschrieben steht
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Balthasar von Thüringen, Markgraf von Meißen, und sein Sohn Friedrich [IV., der Friedfertige], Landgraf von Thüringen, Markgraf von Meißen, bekunden für sich und ihre Erben, dass sie von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und dem Konvent von Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde über die Burg Gerstungen mit Zubehör erhalten haben. Balthasar und Friedrich versichern, einen Wiederkauf zu gestatten und auch alle anderen Vereinbarungen einzuhalten. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Eisenach. Inserierte Urkunde von 1402 Oktober 23: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda bekunden für sich und ihre Nachfolger, dass sie Landgraf Balthasar von Thüringen, Markgraf von Meißen, und seinem Sohn Friedrich [IV., dem Friedfertigen], Landgraf von Thüringen, Markgraf von Meißen, Burg und Dorf Gerstungen mit allen geistlichen und weltlichen Lehen, mit allen Rechten, Erträgen und allem Zubehör sowie in Dankmarshausen den See und die Fischerei, genannt am Schlag (Slage), auf Wiederkauf für 6000 gute rheinische Goldgulden verkauft haben. Die Burg Gerstungen haben Abt, Dekan und Konvent zuvor von Ritter Eberhard von Buchenau, den Brüdern und Rittern Johann und Hermann von Kolmatsch (Kolmasz), Heimbrecht von Boyneburg, von den Kindern des verstorbenen Erwin von Boyneburg und den Brüdern Friedrich (Fritsche) und Wilhelm von Herda für 4500 Gulden wiedergekauft. Auch Einkünfte und Zinsen des Klosters Fulda in diesem Gebiet, die vorher nicht zu Gerstungen gehört haben, sollen an die Käufer gehen; genannt wird ein Zins von vier Schweinen von der Mühle in Dankmarshausen, die von Johanns Vorgängern an den Ritter Thile (Til) von Benhausen auf Wiederkauf verkauft waren. Sobald sie durch die Landgrafen von Thile eingelöst sind, sollen sie an die Landgrafen gehen. Für Johann, Giso und den Konvent besteht ein jederzeitiges Rückkaufrecht für 6000 Gulden zuzüglich des Schweinezinses. Der Rückkauf muss ein Vierteljahr vorher angekündigt werden. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Kaufsumme zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung hat in Gerstungen oder Eisenach zu erfolgen. Auch die Käufer können innerhalb eines Vierteljahres einen Rückkauf in Fulda oder Rockenstuhl ankündigen. Die Rückzahlung hat dann innerhalb dieser Zeit in Gerstungen oder Eisenach zu erfolgen; dort sollen sie Geleitrecht haben. Sollten Abt, Dekan und Konvent an einem Rückkauf nicht interessiert sein, können die Landgrafen sich einen eigenen Lehnsmann oder einen Lehnsmann des Klosters als Käufer auf Wiederkauf nach den genannten Bedingungen suchen. Darüber sollen dann erneut Urkunden ausgestellt werden. Burgmänner, Lehnsmänner und Bauern der Burg Gerstungen sollen den Landgrafen Treue geloben und schwören. Nach dem Rückkauf sollen sie wieder dem Kloster Fulda unterstehen. Sollte die Burg verloren gehen, wollen sich beide Parteien bei der Rückgewinnung unterstützen. Danach sollen wieder die Vereinbarungen des Rechtsgeschäfts gelten. Bei Todesfällen (waz da ledig und los wurde von todis wegen) soll für Besitzungen und Rechte die Abhängigkeit von Gerstungen bestehen bleiben und bei einem Rückkauf zurück an Fulda kommen. Die Rechte aller Bewohner der verkauften Gebiete sollen unter dem Schutz der Landgrafen stehen und von diesen vor Gericht vertreten werden. Alle Vereinbarungen werden von Abt, Dekan und Konvent eingehalten. Siegelankündigung des Abtes Johann und des Konvents von Fulda. (... der gegeben ist zcu Isenache noch Cristi geburten vierzcenhundirt darnoch in deme andirn jare am Mantage noch sente Severi des heiligen bisschoffes tage). Ausstellungsort: Eisenach. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Landgraf Balthasar von Thüringen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Nr. 2226, 2227 und 2228; StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 60r-61v.
Inseriert in Nr. 2226, 2227 und 2228.
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BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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