Entscheid des Stefan Rot zu Oberachern zwischen den Kloster Lichtenthalischen Armenleuten und Hintersessen im Tale Beuren einerseits und den ebersteinischen Hofsessen zu Müllenbach anderseits: die Hofsessen, die auf der von Beurer Wonne und Waide führen, sollten von ihrem halben Zugvieh dem Kloster Bete geben, auch sonst thun, wie andere im Tal Gesessene, vom Schmalvieh sollen sie keine Bete geben; von den hinter dem Kloster ausliegenden Gütern der Hofsessen sollen sie wie früher und wie andere im Tal Gesessene verbeten. Auch sollen sie dem Kloster gehorsam und gewärtig sein, doch dem Herrn von Eberstein an seinen Gerichten unabbrüchlich

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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