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Abänderung des § 20 des Auslandsschädengesetzes vom 28. Juli 1921
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Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Schaden, Kr) >> Entschädigung nach dem Ersten Weltkrieg (Schaden) >> Kriegsschäden und Verdrängungsschäden allgemein >> Gesetze >> Auslandsschädengesetz
1922-1923
Enthält u.a.:
Bund der Auslandsdeutschen.- Antrag auf Abänderung des Gesetzes;
Liquidationsschäden in Russland;
Festsetzung von Wertpapierkursen gemäß § 20 des Auslandsschädengesetzes