Klage auf Ausführung eines am RKG zwar entschiedenen, aber noch anhängigen Verfahrens um eine rückständige Jahrrente (wohl RKG 4229 (O 151/1051)). Die Klägerin wendet sich an das RKG zur Beschleunigung des Verfahrens, da nach Personen und Lage des als Sicherheit gesetzten Hofes zu Kendenich unterschiedliche Gerichte zuständig wären. Die Beklagten bestreiten, Kuratoren der Kinder zu sein, und sehen sich in ihrer tatsächlichen Funktion zur Ausführung des Urteils nicht zuständig.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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