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Vor dem Hofrichter des Straßburger Archidiakons H[einrich] von Lupfen versprechen Witkerus, Konventual und Vertreter von Propst und Konvent zu Allerheiligen einerseits und Ulrich, Sakristan zu Oppenau, andererseits, sich dem Schiedsspruch zu unterwerfen, den der Thesaurar Konrad und der Kanoniker Friedrich von St. Thomas zu Straßburg wegen ihres Streites um das Sakristanamtes zu Oppenau fällen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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