Erzbischof Max Heinrich von Köln genehmigt den Vergleich zwischen dem Minoritenkonvent und den Erben des Ignaz Widemann, wodurch diese an die Stelle der von ihrem Erblasser dem Konvent zugedachten Schenkung von 1200 Taler demselben ihren Anteil an einem auf dem Zoll zu Andernach haftenden Kapital, welcher Anteil 666 1/3 Goldgulden beträgt, abgetreten haben. D. 1687 den 23. Juli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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