Lehenrevers von Lubolt von Seldeneck des heil. röm. Reichs Erbküchenmeister an H. Graf Eberhard zu Wertheim über folgende Lehen: den großen Zehnten, den Weinzehnten, die zwei Teil als ihm bisher in dreyen Hand getragen hat, Diederich Hundelin von Grünsfeld (Grünsfeldt) dem Heintzen Hundelin und das 1/3 des Weinzehnten, als es Hans Lösch bisher gehabt hat, davon er dem vorgen. Heintzen Hundelin alle Jahr ein Fuder Weins gab, vor dem Büth, um den er es Rechtes redl. kauft hat sich und seinen Erben und der ehgen. H. Graf Eberhard ihme solche geliehen hat von bete wegen der vorged. Diederich, Heinzens und Hansens.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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