Vor dem weltl. Richter Nikolaus vermacht der Bürger Nikolaus "ad Lupum" [zum Wolf] "in fossato" [im Graben] für seinen Todesfall St. Klara die Hälfte seines eigenen und erblichen Besitzes - einschließlich des künftigen Zuwachses - auf ewig. Bürgschaftserkennung unter Anerkennung einer gegebenenfalls fälligen Pönsumme von 100 Pfd. Heller Zeugen: Die Bürger Pedermann zum Waldertheimer ("Waldertheymer"), Philipp zum Blashof ("Blasehove"), Orto von Nackenheim ("Nacheim") und Johannes, des Richters Knecht. "1337 in vigilia conversionis beati Pauli apostoli."

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