Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung einer Erbschaft
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(1) 1053
Wismar G 73 (W G 3 n. 73)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
(1715) 29.10.1715-21.01.1716
Kläger: (2) Matthias Gädtcke (Gädeke, Gääd), Bürger zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jacob Karnatz (Bekl. in 1. Instanz)
Fallbeschreibung: Kl. ist nächster Erbe seines Schwagers Jochim Hinrich Brandt, eines verarmten Tuchmachers und Soldaten, sieht sich jedoch in seinem Erbe gestört, da Bekl. sich bereits unerlaubt schadlos gehalten hat, so daß Kl. die Dinge bzw. 160 Rtlr zurückfordert, in zwei Instanzen vor Waisengericht und Rat aber abgewiesen wird. Das Tribunal fordert den Rat am 01.11. auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden, am 17.12. gehen diese ein, am 31.12.1715 werden sie eröffnet und geprüft, am selben Tag legt Kl. ein Inventar des Erbes vor, am 21.01.1716 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz.
Instanzenzug: 1. Waisengericht 1715 2. Ratsgericht 1715 3. Tribunal 1715-1716
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellationen vom 15.02. und 05.08.1715; Urteile des Waisengerichts vom 09.02.1715 und des Ratsgerichts vom 31.07.1715; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.11.1715; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Inventar der Erbschaft und Berichtigung des Inventars durch Kl.
Beklagter: Jacob Karnatz (Bekl. in 1. Instanz)
Fallbeschreibung: Kl. ist nächster Erbe seines Schwagers Jochim Hinrich Brandt, eines verarmten Tuchmachers und Soldaten, sieht sich jedoch in seinem Erbe gestört, da Bekl. sich bereits unerlaubt schadlos gehalten hat, so daß Kl. die Dinge bzw. 160 Rtlr zurückfordert, in zwei Instanzen vor Waisengericht und Rat aber abgewiesen wird. Das Tribunal fordert den Rat am 01.11. auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden, am 17.12. gehen diese ein, am 31.12.1715 werden sie eröffnet und geprüft, am selben Tag legt Kl. ein Inventar des Erbes vor, am 21.01.1716 bestätigt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz.
Instanzenzug: 1. Waisengericht 1715 2. Ratsgericht 1715 3. Tribunal 1715-1716
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellationen vom 15.02. und 05.08.1715; Urteile des Waisengerichts vom 09.02.1715 und des Ratsgerichts vom 31.07.1715; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 05.11.1715; Rationes decidendi des Ratsgerichts; Inventar der Erbschaft und Berichtigung des Inventars durch Kl.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ