Der Knappe Herbold Rabe von Canstein (van deme Caynsteyne), seine Söhne Rabe und Johann sowie Curd und Rabe, die Söhne des verstorbenen Knappen Volkhard von Canstein, beurkunden den Verkauf ihrer in der Hüffert gelegenen Kötterstelle (koytstyede) an den Gografen Johann Geylelyner und seine Frau Jutta mit allem Zubehör für fünf rheinische Gulden, die sie den Ausstellern bereits bezahlt haben. Beiden Parteien wird ein jährliches Wiederkaufsrecht vorbehalten, wobei der Wiederkauf am 25. November (St. Katharina) angekündigt und am 2. Februar des folgenden Jahres (Mariä Lichtmeß) für die gleiche Summe vollzogen werden soll. Siegelankündigung der Aussteller. Datum anno Domini Mo quadringentesimo primo, crastino festi Conceptionis beate Marie virginis gloriose.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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