Reversbrief über die Lehenseignung durch H. Graf Johann des Stephan Hallers nachgelassenen Wittib und Söhne Clara, Hans und Jörgen beschehen über alle in dem vorstehenden Lehnrevers enthaltenen Mannlehen zu Dachsbach jedoch mit diesen ausdrücklichen Beding, daß nach Abgang des H. Grafen Johann die angehende Erben von Wertheim, so seines Geblüts, Namens und Stamms seiend, in Jahres Frist sollen ersucht werden, in die obberührte Eignung auch zu willigen und deshalb mit ihnen gütl. zu vertragen und ihrer Willen darum zu machen, geschehe aber solche Ersuchung in gebührlicher Zeit nicht, so ist denenselben angehenden Erben H. und Grafen von Wertheim der Fall gegen obberührte Güter zu Dachsbach, wie Mannlehens Recht und Gewohnheit ist vorbehalten, daran sie alsdann von männiglichen ungesagt und unverhindert bleiben sollen.
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Reversbrief über die Lehenseignung durch H. Graf Johann des Stephan Hallers nachgelassenen Wittib und Söhne Clara, Hans und Jörgen beschehen über alle in dem vorstehenden Lehnrevers enthaltenen Mannlehen zu Dachsbach jedoch mit diesen ausdrücklichen Beding, daß nach Abgang des H. Grafen Johann die angehende Erben von Wertheim, so seines Geblüts, Namens und Stamms seiend, in Jahres Frist sollen ersucht werden, in die obberührte Eignung auch zu willigen und deshalb mit ihnen gütl. zu vertragen und ihrer Willen darum zu machen, geschehe aber solche Ersuchung in gebührlicher Zeit nicht, so ist denenselben angehenden Erben H. und Grafen von Wertheim der Fall gegen obberührte Güter zu Dachsbach, wie Mannlehens Recht und Gewohnheit ist vorbehalten, daran sie alsdann von männiglichen ungesagt und unverhindert bleiben sollen.
Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 2a Haller 9
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 2a Aktivlehen (Urkunden)
Aktivlehen (Urkunden) >> 25. Haller von Hallerstein
1471 September 1 (zu Nürnberg unser lieben Frauen Abend nativitatis Mariae)
Urkunden
Dachsbach NEA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:18 MEZ