Vertrag zwischen der Stadt Memmingen und Hans von Königseck zu Maurstetten und Aulendorf einerseits und Abt Andreas von Ochsenhausen, Abt Conrad von Rot und Hans und Kaspar von Erolzheim andererseits über die Abgaben für die Benützung der von der Stadt Memmingen mit Einwilligung des Hans von Königseck bei Egelsee über die Iller errichteten Brücke. Nachdem Letztere übereingekommen sind, den Handlohn in lauter Korn statt wie bisher in Korngarben und Brotlaiben entrichten zu lassen, treffen die Interessenten für ihre Armenleute die Abmachung, daß dieser Handlohn jährlich nach dem Dreikönigstag in den einzelnen Ortschaften eingesammelt wird. Wer kein Korn hat, kann Geld dafür geben, wer auch dieses nicht besitzt, muß ein Pfand geben. Auch wenn die Brücke nicht mehr bestehen sollte und wieder Fährbetrieb eingeführt wird, ist der Handlohn weiter zu entrichten. Der Vertrag ist von den Vertragsschließenden ihren Armenleuten öffentlich kundzumachen. Siegler: Die 6 Aussteller. 1509, Freitag nach St. Ulrich des Hl. Bischofs Tag. Orig. Perg. dabei 1 Kopie Papier, 6 S. anh., z. T. gut erhalten, einige leicht beschädigt.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view