Georg Heinrich der Ältere von Braunschweig und Lüneburg enthebt gemäß einer dem Bischofe Conrad von Osnabrück erteilten Verschreibung den Grafen Johann von Rietberg von der Verpflichtung zur Befolgung eines Artikels in der Urfehde, die er ihm bei der Entlassung aus der Gefangenschaft hatte schwören müssen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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