Anspruch auf Auszahlung der vertraglich festgelegten Aussteuer. Der ursprüngliche Betrag war von 10000 Rtlr. durch Zinsforderungen auf 12956 Rtlr. und 38 Albus angewachsen. Nach dem Tod des brandenburgischen Generalleutnants Johann von Norprath nahm sein einziger Sohn Wolfgang Günther sein gesamtes Vermögen in Besitz. Im Beisein der Mutter verglich er sich mit seinen Schwestern, der Appellantin und der Freifrau von Efferen, am 3. Okt 1658 dahingehend, daß diese gegen Zahlung von je 10000 Rtlr. „pro quota filiali“ auf alle Ansprüche am elterlichen Erbe verzichten sollten. Eine Hälfte sollte innerhalb eines Jahres „in guten gangbaren Münzsorten“ gezahlt werden, die andere nach dem Tod der Mutter Agnes Johanna von Hennin. Diese hatte sich vorbehalten, den Töchtern testamentarisch noch zusätzlich etwas zu vermachen. Schon von der ersten Hälfte der Aussteuer zahlte Wolfgang Günther der Appellantin nur einen Teil und blieb auch nach dem Tod der Mutter im Dezember 1665 weitere Zahlungen schuldig, so daß die inzwischen verwitwete Sophia Elisabeth mit ihren Kindern in Not geriet. Sie erwirkte die Immission in einen Zehnten zu Duisburg. Darauf appellierte ihr Bruder erfolglos an das RKG.