(1) M 3450 (2)~Kläger: Rudolf (Deckblatt des Protokolls: Adolf) Mönich, Osnabrück; 1643 dessen Witwe Anna von Gülich; 1654 Dr. Johann Starcke, Osnabrück, namens seiner Frau Anna von Gülich (3)~Beklagter: Bürgermeister, Rat und Meinheit zu Lemgo; als Intervenient Dr. Christian Grothe, Lemgo, (4)~Prokuratoren (Kl.): Erhard (1630) ( Lic. Jodokus Eichrodt 1630 ( Dr. Barthold Giesenbier 1636, 1643 ( Dr. Johann Georg von Gülchen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Vergenius [1629] 1630 ( Dr. Konrad Blawfelder 1643 ( Dr. Jakob Friedrich Küehorn 1654, [1654] 1655 ( für Grothe: Dr. Johann Vergenius 1631 (5)~Prozessart: Mandati de solvendo sine clausula Streitgegenstand: Die Klage ist auf Begleichung einer Schuld aus 2 Obligationen über insgesamt 120 Rtlr. Rente für 2000 Rtlr. Kaufgeld gerichtet, nachdem die Rente seit 6 Jahren nicht bezahlt worden sei. Der Kläger betont, nicht nur die Stadt Lemgo sei durch die Kriegslasten, mit der sie die Nichtzahlung entschuldige, belastet, sondern er müsse in Osnabrück inzwischen mehr als das Doppelte dessen an Einquartierung u.ä. aufbringen, was die Rente einbringen könne. Er verlangt Rückzahlung der Hauptsumme und der rückständigen Zinsen. Er wendet sich an das RKG, da Lemgo "eine unmittelbare Stadt des Reiches" sei und angesichts des in den Obligationen vereinbarten Rechtsstandes. Die Beklagten bestreiten die Berechtigung der Klage. Mönich habe der am RKG eingeklagten Schuld wegen den Detmolder Advokaten Dr. Christian Grothe schimpflicher- und bei einem Promovierten unzulässigerweise, während zudem dessen Frau sterbenskrank gewesen sei, in Osnabrück durch nicht zuständige zivile und militärische Obrigkeit in Arrest nehmen lassen. Als Grothe, der Kaution geboten habe, daraufhin Rekonventionsforderungen gegen ihn wie gegen Lieutenant Lange, der den Arrest mit betrieben habe, erhoben habe, hätten beide die Stadt verlassen (seien "ausgetreten"), so daß Grothe diese Forderung nicht unmittelbar habe weiter betreiben können, und daher rekonventionsweise die bei der Stadt Lemgo stehenden Gelder Mönichs eingeklagt und deren Auszahlung untersagt habe. (In diesem Sinne und zum Schutz der von ihm in Anspruch genommenen Gelder erscheint Grothe intervenierend am RKG.) Sie verweisen darauf, selbst wenn die Forderung Grothes nicht bestünde, die eingeklagten Gelder auf Grund der Kriegsbelastungen und -schäden nicht zahlen zu können. 1. März 1633, 4. Juli, 28. August, 21. Oktober 1634 RKG-Einschärfungen, über die Befolgung des Mandates zu berichten. Am 4. September 1635 wurden die Beklagten in die mit dem Mandat angedrohte Strafe genommen. Zu deren Beitreibung Erscheinen des kaiserlichen Fiskals. Mitteilung des Mainzer Kurfürsten als Erzkanzler über eine Revision seitens der Beklagten. 2. Juni 1636 geschärftes RKG-Mandat. 12. Dezember 1636, 12. Mai 1643 Rufen gegen die Beklagten. Gegen Anträge insbesondere des Fiskals, die Beklagten wegen Nichtbefolgung des Mandates in den angedrohten Bann zu nehmen, 12. September 1643, 27. Februar 1649, 5. Juli 1650, 7. Februar 1651, 12. März 1652, 13. März 1657 RKG-Einschärfungen, über die Befolgung des Mandates zu berichten. (6)~Instanzen: RKG 1630 - 1662 (1614 - 1660) (7)~Beweismittel: Rentenschuldverschreibung von Bürgermeistern und beiden Räten der Stadt Lemgo über 60 Rtlr. für 1000 Rtlr. zugunsten von Rudolf Mönich, 1617 (Q 2 = Bl. 37 - 40). Dgl., 1623 (Q 2 = Bl. 41 - 42). Gedruckte juristische Marburger Disputatio des Christian Grothe vom 15. Dezember, Marburg 1614 (Q 7). Quittung von Dr. Johann Starcke, auf Abschlag der seit 1624 rückständigen Zinsen 200 T. erhalten zu haben, 1652 (Q 48). Dgl., 1655 (Q 51). Auf Antrag des Rates der Stadt Lemgo verfertigtes notarielles Instrument über kriegsbedingt beschädigte und leerstehende Häuser in der Stadt Lemgo, in dem der Notar, offenbar als Rundgang durch die Stadt, alle beschädigten Häuser mit Schäden und die leerstehenden Häuser benennt, 1638 (Q 56). "Summarisches Verzeichnuß deßen, waß die Stadt Lemgo zum Kriegswesen von Anno 1622 an biß in Anno 1632 ... an Keyserl. Seiten contribuiret und sonst daran verwenden müßen" (Q 57). (8)~Beschreibung: 5 cm, 249 Bl., lose; Q 1 - 58, Q 2 doppelt, 3 Beil.