Kaiser Ferdinand III ertheilt dem Grafen Herman Otto zu Limburg-Bronkhorst, welcher nach dem Ableben des Grafen Erich am 18. November 1636 durch Reichshofsrathsurtheil die Hälfte der Herrschaft Styrum, deren andre Hälfte aber dem Bruder, Grafen Bernhard Albrecht, zuerkannt worden, in Folge des kinderlosen Tods dieses Letzten auf seine Bitte die Reichsbelehnung bezüglich der ganzen Herrschaft. G. in unser und des Heiligen Reichs Stadt Regenspurg den sechsundzwainzigisten Tag des Monaths Novembris nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers Glorwürdigsten Geburtt, im Sechszehenhundert vnd Viertzigsten, Unsers Reiche deß Römischen im Viertten, deß Hungarischen im fünffzehenden und des Behömischen im Vierzehenden Jahre. Mit Unterschrift und anhengenden Majestätssiegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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