Zwischen Johann Arnold von Leeradt, Domherrn zu Lüttich, und dem Kammerpräsidenten Heinrich Wilhelm von Leeradt einer-, Johann Adrian von Wendt, Domküster zu Minden und Domherr zu Halberstadt, für sich und seine Geschwister andererseits, wird ein Abkommen getroffen über die aus der rückständigen Mitgift der Mathilde von Leeradt (verheiratet 1628 an Matthias von Wendt) an die Geschwister von Wendt noch zu zahlenden Beträge.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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