Friedrich III., Römischer Kaiser, König zu Ungarn, Dalmatien, Kroatien etc., Herzog zu Österreich und Steiermark erläßt, ausgehend von Regeln, die die Herren, Fürsten und Städte in Rothenburg (Rotenburg) [ob der Tauber] festgelegt haben, eine Ordnung über die Behandlung des Weins, dessen Einlagerung in den Keller und legt das Strafmaß für Zuwiderhandlungen fest und schickt diese Ordnung an den Komtur (comenthur) des Deutschen Ordens zu Mergentheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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