Guillermus von Rouen, Kardinalbischof von Ostia, päpstlicher Kämmerer, quittiert auf Bitte Graf Eberhards V. die Verleihung der Zehnten ausdrücklich auch für die fünf oder sieben oder acht Kirchen aus, in deren Besitz die Grafen erst nach der durch Papst Paul II. bestimmten Zeit gelangt sind.