Gewerkschaft Einigkeit (Schacht II), Ehmen b. Fallersleben.- Pläne und Karten
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BArch R 8143/80
A IV, 2c, 15
BArch R 8143 Kaliprüfungsstelle
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1914-1916
Enthält:
Kart 1: Schachtscheibe für den Schacht der Bergbaugesellschaft Ehmen GmbH, Maßstab: 1:20, ca. 40 cm x 45 cm;
Kart 2: Situationsplan für die zweite Schachtanlage der Gewerkschaft einigkeit in Ehmen, Maßstab: 1:500, ca. 35 cm x 45 cm;
Kart 3: Gerechtsame der Gewerkschaft Einigkeit I, Maßstab: ohne, ca. 85 cm x 65 cm;
Kart 4: Grundriss der Grubenbaue auf der 650 m Sohle zum Durschlag zwischen Schacht I und Schacht II, Maßstab: 1:2000, ca. 90 cm x 65 cm;
Kart 5: Übersichtsplan der Gerechtsame der Gewerkschaft Einigeit I der Bergbaugesellschaft Ehmen mbH, Maßstab: 1 : 25 000, ca. 45 cm x 35 cm;
Kart 6: Grund- und Profilriss der Grubenbaue zur Feldertrennung der Gewerkschaft Einigkeit I Bergbaugesellschaft Einigkeit Ehmen mbH, Maßstab: 1: 5000, ca. 55 cm x 80 cm;
Kart 7: Gewerkschaft Einheit Fallersleben, Aufschlüsse des Hartsalzlagers im Westfeld, Maßstab: 1 : 1000, ca. 35 cm x 45 cm;
Kart 8: Lageplan der Gewerkschaft Einigkeit in Ehmen bei Fallersleben, Maßstab: 1 : 1000, ca. 40 cm x 60 cm;
Kart 9: Übersichtsplan über die Ablagerung und den Aufschluss der Kalisalze im Grubenfeld Ehmen der Gewerkschaft Einigkeit zu Ehmen, Maßstab: 1 : 2000, ca. 75 cm x 70 cm;
Kart 10: Felderkarte der Gewerkschaft Einigkeit,
Maßstab 1 : 25 000, ca. 60 cm x 45 cm
Kart 1: Schachtscheibe für den Schacht der Bergbaugesellschaft Ehmen GmbH, Maßstab: 1:20, ca. 40 cm x 45 cm;
Kart 2: Situationsplan für die zweite Schachtanlage der Gewerkschaft einigkeit in Ehmen, Maßstab: 1:500, ca. 35 cm x 45 cm;
Kart 3: Gerechtsame der Gewerkschaft Einigkeit I, Maßstab: ohne, ca. 85 cm x 65 cm;
Kart 4: Grundriss der Grubenbaue auf der 650 m Sohle zum Durschlag zwischen Schacht I und Schacht II, Maßstab: 1:2000, ca. 90 cm x 65 cm;
Kart 5: Übersichtsplan der Gerechtsame der Gewerkschaft Einigeit I der Bergbaugesellschaft Ehmen mbH, Maßstab: 1 : 25 000, ca. 45 cm x 35 cm;
Kart 6: Grund- und Profilriss der Grubenbaue zur Feldertrennung der Gewerkschaft Einigkeit I Bergbaugesellschaft Einigkeit Ehmen mbH, Maßstab: 1: 5000, ca. 55 cm x 80 cm;
Kart 7: Gewerkschaft Einheit Fallersleben, Aufschlüsse des Hartsalzlagers im Westfeld, Maßstab: 1 : 1000, ca. 35 cm x 45 cm;
Kart 8: Lageplan der Gewerkschaft Einigkeit in Ehmen bei Fallersleben, Maßstab: 1 : 1000, ca. 40 cm x 60 cm;
Kart 9: Übersichtsplan über die Ablagerung und den Aufschluss der Kalisalze im Grubenfeld Ehmen der Gewerkschaft Einigkeit zu Ehmen, Maßstab: 1 : 2000, ca. 75 cm x 70 cm;
Kart 10: Felderkarte der Gewerkschaft Einigkeit,
Maßstab 1 : 25 000, ca. 60 cm x 45 cm
Kaliprüfungsstelle, 1919-1945
Akte
deutsch
Entnommen aus Akte R 8143 / 56
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:27 MESZ
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