Walram von Moers (Moirse), Elekt und Konfirmat der Kirche zu Münster, verschreibt Heinrich, Herrn zu Gemen, wegen geleisteter und noch zu leistender Dienste das Amt auf dem Bram, unberechnet auf Heinrichs Gewinn und. Verlust, mit den Städten, Dörfern und Kirchspielen Borken, Ramsdorf (Raemstorpe), Südlohn (Sutloin), Stadtlohn (Statloin), Gescher, Weseke, Velen, Reken und Heiden, vorbehaltlich der Verschreibungen, die der Bischof von Utrecht auf Ahaus (Ahuyss) und Ottenstein und Hermann van Marhulse vom Aussteller und seinem Domkapitel haben. Entsetzung Heinrichs erst nach Zahlung von 2500 oberländischen rheinischen Gulden. Entsetzung und Zahlung sind ein Vierteljahr zuvor anzukündigen. Siegelankündigung des Ausstellers und des Domdekans und - kapitels zu Münster. up den donrestach sent Matheus avent

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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