Ludwig [IV.] Pfalzgraf bei Rhein hat als Richter und Kommissar des Römischen Königs seinem Hofmeister Hesso Grafen von Leiningen (dem [...] grave Hessen graven zu Lyningen) und seinen anderen Räten befohlen, den vergangenen Dienstag [12. Januar] in dem Streit um das Erbe des verstorbenen Kaspar von Schlat (Slatten) zwischen Gerhart von Talheim und seiner Ehefrau Anna von Schlat einerseits, Ulrich von Schechingen und seiner Ehefrau Kunigunde (Konigunden) von Liebenstein [Witwe des Kaspar von Schlat] andererseits, zu schlichten. Die gütliche Einigung sieht vor, dass Ulrich und Kunigunde an Gerhart und Anna 5800 fl rh in Gold, wie sie derzeit in Speyer (zu Spier in der stat) umlaufen, zahlen sollen, und zwar in zwei Raten, am 13. Januar 1446 (off den heiligen achtzehensten genant octava epiphanie) 3000 fl und am 13. Januar 1447 den Rest der Summe; die Auszahlung soll in Heilbronn oder Wimpfen stattfinden und für die Empfänger unkostenfrei bleiben. Dafür sollen Ulrich und Kunigunde sämtliche von Kaspar von Schlat nachgelassenen Güter zu Eigentum erhalten. Es folgen einige Regelungen zum Geschäftsverfahren. Verluste, die einer der beiden Parteien aus rechtsgültig anerkannten Ansprüchen des Heinrich von Gültlingen (Giltlingen) und dessen Ehefrau Agatha Schweler (Swellerynne) entstehen, wollen beide je hälftig tragen. Die Namen der Räte lauten: Friderich bischoff zu Wormsz; Eberhart von Stetten, Deutschmeister des Deutschen Ordens; Hofmeister Hesso Graf von Leiningen; Ritter Conrad von Rosenberg (Rosemberg); Ritter Swyker von Sickingen; Heinrich von Fleckenstein; Diether Kämmerer (Kemmerer); Hans von Gemmingen (Gemyngen); Eberhart von Sickingen. Siegelankündigung des Hesso von Leiningen.