Pfalzgraf und Kurprinz Johann Wilhelm bestätigt den eingerückten Vergleich zwischen dem Landdechanten der Christianität Siegburg, Johann Theodor Berenklaev, Pastor zu Blankenberg einer- und dem Konvent zum Seligenthal andererseits, d.d. 3. Mai 1688, laut welchem letzterer das ihm von Herzog Wilhelm von Berg 1397 verschriebene Offeramt des Kirchspiels Eitorf gegen Erlegung von 100 Goldgulden diesem Kirchspiel cediert und gestattet, dass der Landesfürst daselbst behuf Begründung des beabsichtigten Primissariats mit dem Offeramt belehnen, belehnt demzufolge die Gemeinde mit dem Offeramt unter der Maßgabe, dass der zeitige Primissarius die Dienste desselben Amts stets zu verrichten und dagegen die damit verbundenen Gefälle und Emolumente zu genießen habe und behält sich die jederzeitige Collation zu dem betreffenden Beneficium perpetuum (auf Präsentation seitens der Gemeinde) vor. Kopie